Straßenreinigung und Winterdienst

Ordnung und Soziales - Ordnung und Verkehr
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerin

Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8

In Bischofsheim ist die Pflicht zur Straßenreinigung und Leistung des Winterdienstes per Satzung auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.

Zu reinigen sind:

Die Fahrbahn (bis zur Mitte der Fahrbahn) einschließlich der Radwege und Standspuren, Parkplätze, Wasserablaufrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sowie die Gehwege, Überwege und Böschungen. Soweit nicht besondere Umstände (das normale Maß übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Reinigen notwendig machen, sind die zu vorgenannten Flächen wöchentlich zu reinigen.

Winterdienst:

Bei Schneefall sind die Gehwege und Überwege in solcher Breite zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter freigehalten werden. Die Schneeräumpflicht besteht in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr. Es ist besonders darauf zu achten, dass der Verkehr durch den abgelagerten Schnee möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Bürgersteige und Überwege abgestumpft werden. Als Streumaterial sind vor allen Dingen Sand, Splitt oder ähnliches Material zu verwenden. Salz ist nur zugelassen, wenn eine geringe Menge verwendet wird und es keine Schwefelverbindungen oder schädliche Mittel enthält.